FSJ von A-Z

Anerkennung

Das FSJ wird vor allem in Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt. Es kann den Abiturschnitt verbessern (abhängig von der Dauer des FSJ und der Hochschule) oder zu Bonuspunkten verhelfen. In jedem Fall verbessert es die Chancen in Bewerbungsverfahren deutlich.

Arbeitslosengeld II und Freiwilligendienste

Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht, sodass Beziehende von Arbeitslosengeld II während des Freiwilligendienstes nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen. Als ALG II-Empfänger:in kannst du grundsätzlich einen Freiwilligendienst leisten. Der Bezug des Arbeitslosengeld II schließt das nicht aus. Vom monatlichen Taschengeld, das du während deines FSJ erhältst, gilt ein Betrag in Höhe von 200,00 Euro als nicht zu berücksichtigende Einnahme und darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

Arbeitspapiere

Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis und die Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse werden benötigt, damit das Taschengeld (und ggf. Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung) ausgezahlt werden und die Sozialversicherungsbeiträge für dich abgeführt werden können. In deinem FSJ-Vertrag ist geregelt, ob du die Arbeitspapiere bei der Einsatzstelle oder beim Träger abgeben musst.

Arbeitsschutz

Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und dem Träger bzw. der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird das FSJ hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften vom Gesetzgebenden einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen: wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz.

Ausweis

Dein FSJ-Ausweis verhilft dir in der Regel zum ermäßigten Eintritt bei öffentlichen und häufig auch privaten Institutionen und bei einigen Angeboten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs.

Beginn

Bei den meisten Trägern beginnt das FSJ immer zum 1. September oder zum 1. März/1. April. Häufig ist es aber auch möglich, zu einem anderen Termin einzusteigen. Die genauen Bedingungen erfragst du am besten beim jeweiligen Träger oder du schaust in der Träger-Info nach.

Bewerbung

Wie du an deinen FSJ-Platz kommst, ist bei jedem Träger etwas anders. Die meisten Träger haben aber einen standardisierten Bewerbungsbogen, den du dir auf der Homepage des Trägers herunterladen und per Post oder E-Mail an den Träger schicken kannst. Auf dem Bewerbungsbogen kannst du angeben, in welchem Einsatzbereich du gerne dein FSJ ableisten möchtest. Mehr über das jeweilige Bewerbungsverfahren bei den Trägern findest du in der Übersicht.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes 2011 gibt es in Deutschland neben dem FSJ einen weiteren Freiwilligendienst, den Bundesfreiwilligendienst. Der BFD ermöglicht Menschen jeden Alters sich zu engagieren. Für Freiwillige unter 27 Jahren ist der BFD dem FSJ sehr ähnlich. Viele Träger, die das FSJ anbieten, haben auch den BFD im Programm. Bei Interesse kannst du dort nachfragen.

Dauer

Ein FSJ kann für die Dauer von 6 bis 18 Monaten geleistet werden. Die Regelzeit beträgt 12 Monate. Ein Dienst unter 6 Monate wird nicht als FSJ anerkannt.

Einsatzbereich

Als Einsatzbereiche (oder auch: „Tätigkeitsbereiche“ oder „Aufgabenfelder“) bezeichnet man die sozialen Bereiche, in denen man im FSJ tätig werden kann. Interessante Engagementmöglichkeiten gibt es in sozialen, pflegerischen und pädagogischen Bereichen. Weitere Möglichkeiten gibt es im Sport und im Bereich Kultur. Nicht alle FSJ-Träger bieten alle Aufgabenfelder an. Deshalb solltest du dich zunächst entscheiden, welche Art von Tätigkeit du ausüben möchtest (also in welchem Einsatzbereich du aktiv werden möchtest), bevor du dich dann für einen Träger und eine Einsatzstelle entscheidest: Willst du dich um alte Menschen kümmern, um Kinder oder Jugendliche, möchtest du Menschen mit Behinderung betreuen, Kranke pflegen oder sozial Benachteiligten eine Hilfe sein, willst du in einer kulturellen Einrichtung mitarbeiten oder einen Sportverein unterstützen? Eine Übersicht über die Träger nach Einsatzbereichen geordnet findest du hier.

Einsatzstelle

Die Einsatzstelle ist der Ort, an dem du während deines FSJ tätig bist. Das kann z.B. ein Krankenhaus sein, ein Kindergarten, eine Einrichtung für behinderte Menschen oder auch ein Theater oder ein Sportverein und viele mehr. Als Einsatzstelle bezeichnet man eine Einrichtung, wenn sie sich einem Träger angeschlossen hat, d.h., wenn sie sich bei einem Träger beworben und dieser die Einrichtung als Einsatzstelle „anerkannt“ hat. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Wenn diese erfüllt sind, schließen der Träger und die Einrichtung einen Vertrag ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einrichtung eine Einsatzstelle und du kannst dich für ein FSJ bewerben.

Einsatzstellenbesuch

Einsatzstellenbesuche sind eine bewährte Form von gemeinsamen Gesprächen und Reflexionsangeboten zwischen Träger, Anleitungspersonen und Freiwilligen. Bei einem Einsatzstellenbesuch führt der:die Bildungsreferent:in des Trägers ein Gespräch mit dir und dem:der Ansprechpartner:in der Einsatzstelle. Es können Lernschritte thematisiert, Rückmeldungen gegeben und künftige Ziele und Aufgaben gemeinsam festgelegt werden.

Fahrtkosten

Mit dem Freiwilligenausweis oder einer Bescheinigung kannst du in der Regel für Wochen- bzw. Monatskarten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs den vergünstigten Tarif für Auszubildende bzw. Studierende erhalten (laut Berechtigungskarte der Deutschen Bahn auch zur Benutzung von Schüler:innen-Karten). Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Fahrtkosten zu den Bildungsseminaren werden vom Träger oder der Einsatzstelle übernommen.

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist in seinen Rahmenbedingungen dem FSJ sehr ähnlich, die Aufgabenfelder sind jedoch im ökologischen Bereich angesiedelt. In Baden-Württemberg wird das FÖJ von der Landeszentrale für politischen Bildung (www.foej-bw.de), den Freiwilligendiensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH (www.ich-will-foej.de) dem Diakonischen Werk Württemberg  (www.ran-ans-leben-diakonie.de) und den IB Freiwilligendiensten- IB Süd (www.ib-freiwilligendienste.de) angeboten.

Gesetzesgrundlage

Die Gesetzesgrundlage für das FSJ findest du hier 

Haftpflicht

Die Einsatzstelle informiert die Freiwilligen zu Beginn des Einsatzes darüber, welche Tätigkeiten von Hilfskräften übernommen werden dürfen, welche Fachkräfte für die Anleitung zuständig sind und welche Tatbestände im Rahmen der Dienstpflicht durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei Freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung, das heißt z. B. keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen. Detailliertere Informationen erhältst du bei deinem Träger oder auf der Internetseite (https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Kindergeld

Das Kindergeld wird während des FSJ bis zum 25. Lebensjahr weiterbezahlt. Eltern müssen dies jedoch bei der Kindergeldkasse beantragen.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall musst du dir die Arbeitsunfähigkeit in der Regel am dritten Tag von einem Arzt oder einer Ärztin bescheinigen lassen. Für die Zeiten, in denen Seminare stattfinden, muss die Bescheinigung bereits am ersten Tag bei der Einsatzstelle bzw. beim Träger vorliegen. Bis zur Dauer von sechs Wochen werden Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt; bei einer längeren Krankheit übernimmt die Krankenversicherung die gesetzlich geregelten Leistungen.

Krankenversicherung

Kündigung

Freiwillige verpflichten sich in der Regel für ein Jahr. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, z. B. bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Kündigungen müssen sowohl beim Träger als auch bei der Einsatzstelle schriftlich erfolgen und zwischen allen drei Partnern (Freiwillige:r, Einsatzstelle, Träger) abgesprochen sein. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.

Nationalität

Deine Nationalität spielt keine Rolle. Aber du solltest die deutsche Sprache beherrschen. Falls du aus einem Nicht-EU-Land kommst, musst du nach Abschluss deiner FSJ-Vereinbarung mit einem Träger für das FSJ ein Visum für den Aufenthalt beantragen. Eine Arbeitserlaubnis für das FSJ ist nicht nötig.

Nebenjob

Während des FSJ kannst du einen Nebenjob annehmen. Bevor du ihn antrittst, muss der Träger dieser Arbeit jedoch zustimmen, da das FSJ eine Vollzeitbeschäftigung ist: Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt insgesamt 48 Stunden und darf nicht überschritten werden. Bei Jugendlichen muss das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden.

Pädagogische Begleitung

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt die pädagogische Begleitung. Ziel der pädagogischen Begleitung ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Träger und Einsatzstelle sind gemeinsam verantwortlich für die Umsetzung dieses Bildungsauftrags. So umfasst die pädagogische Begleitung deine fachliche Anleitung (in der Einsatzstelle), deine individuelle Betreuung (durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers und der Einsatzstelle) sowie die Seminararbeit.

Rechtsverhältnis

Die Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis. Zwischen dir, dem Träger und der Einsatzstelle wird eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Seminare

Die Seminare gehören zum FSJ dazu. Im Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste ist festgelegt, dass bei einem FSJ von 12 Monaten mindestens 25 Seminartage besucht werden müssen. Die Teilnehmer:innen treffen sich in Gruppen zu Seminarwochen und Einzeltagen. Das Programm wird vom Träger organisiert und durchgeführt, aber natürlich auch von der Gruppe mitgestaltet. Die Seminare ermöglichen dir den persönlichen Austausch mit anderen Freiwilligen. Ihr gewinnt einen Einblick in die Praxis außerschulischer Bildung und setzt euch mit Themen z.B. aus den Bereichen Kultur, Pädagogik und Gesellschaft auseinander. Außerdem erlernt ihr gemeinsam Methoden und Techniken, die für eure Arbeit in der Einsatzstelle hilfreich sind. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.

Sozialversicherung

siehe Versicherung​​​​​​​

Steuer

Das Taschengeld ist steuerfrei. Lediglich die Sachbezugswerte unterliegen der Steuerpflicht. Daher: Sachbezugswerte sind lohnsteuerpflichtig. Im FSJ fallen (bei der Lohnsteuerklasse 1) in der Regel aber keine Steuern an, weil die Grenze für die Besteuerung unterschritten wird.

Studienplatz

Wenn dir vor oder während deines FSJ über die Stiftung für Hochschulzulassung ein Studienplatz zugewiesen wird, bleibt dir der Studienplatz garantiert erhalten, bis du dein FSJ beendet hast. So kannst du dein FSJ wie geplant zu Ende führen und im Anschluss dein Studium aufnehmen.

Taschengeld

Das FSJ ist ein sozialpflichtiger freiwilliger Hilfsdienst für den du ein monatliches Taschengeld bekommst. Die Höchstgrenze des Taschengeldes ist gesetzlich vorgeben. Der tatsächliche Betrag hängt aber immer vom Träger ab und ist bei diesem zu erfragen. Daneben gibt es bei verschiedenen Trägern eine Verpflegungspauschale und einen Wohnkostenzuschuss, entweder als Geldbetrag oder als Sachleistung. Wie die jeweilige Regelung ist, erfährst du bei deinem Träger.

Träger

Der Träger im FSJ ist für die gesamte Durchführung des Freiwilligendienstes verantwortlich. Für dich sind die Mitarbeitenden der Träger vor und während des FSJ Ansprechpartner:innen: Sie beantworten all deine Fragen zum FSJ, sind für die individuelle pädagogische Begleitung der Freiwilligen während des FSJ zuständig und führen auch die Bildungsseminare durch, die du während deines FSJ besuchst. Sie begleiten dich in deinem Freiwilligendienst und stellen sicher, dass du und deine Einsatzstelle ein gutes Team seid. In Baden-Württemberg gibt es 35 verschiedene FSJ-Träger.

Überstunden

Nach dem JFDG ist es nicht möglich, Überstunden finanziell abzugelten. Für geleistete Überstunden erhältst du einen Freizeitausgleich.

Unterkunft und Verpflegung

Manche Träger bzw. Einsatzstellen bieten neben dem Taschengeld noch kostenfreie Unterkunft und Verpflegung an oder erstatten dafür Geldersatzleistungen. Erfrage dies bitte direkt beim jeweiligen Träger.

Urlaub

Während des FSJ hast du Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich nach deinem Alter und der Dauer des FSJ. Bei einem zwölfmonatigen FSJ beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Tage. Bei Jugendlichen gilt ein höherer Urlaubsanspruch, der sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz herleitet.

Versicherung

Während des FSJ bist du sozialversichert, d. h. die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von der Einsatzstellen bzw. dem Träger für dich geleistet. Du musst also nichts dafür bezahlen. Eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung ist aber dafür notwendig. Die Familienversicherung kann während des FSJ zwar nicht weiterbestehen, aber sie „ruht“ für die Zeit deines Freiwilligendienstes und kann – zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.
Seit Januar 2012 gilt, dass die Zeit des FSJ mit der Familienversicherung ausgeglichen werden kann. Das heißt: Die Zeit, während der deine Familienversicherung ruht, wird nicht auf die Dauer deiner Mitgliedschaft angerechnet. Damit endet deine beitragsfreie Familienversicherung – nach einem zwölfmonatigen Dienst – nicht an deinem 25. sondern erst an deinem 26. Geburtstag. Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes „ruhend“ gestellt oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Antritt des Freiwilligendienstes geklärt werden.

Voraussetzungen

Das FSJ kann nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) bis zum 27. Lebensjahr gemacht werden. Es ist nicht wichtig, ob du einen bestimmten Schulabschluss hast oder welcher Nationalität du angehörst. Wichtig ist, dass du dich ein Jahr lang freiwillig für andere Menschen engagieren möchtest. Wenn du älter als 27 Jahre alt bist, kommt eventuell ein Bundesfreiwilligendienst für dich in Frage.

Waisen- bzw. Halbwaisenrenten

Während des FSJ hast du weiterhin Anspruch auf Waisenrente.

Wohngeld

Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im FSJ prinzipiell möglich, ein rechtlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn du für dein FSJ an den Ort der Einsatzstelle umziehen musst und die Einsatzstelle dir keine Unterkunft gewähren kann. Aus dem Antrag muss außerdem hervorgehen, dass die neue Wohnung dein Lebensmittelpunkt ist. Zuständig für den Wohngeldantrag ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung an deinem neuen Wohnort.

Zeugnis

Bei Beendigung des FSJ kannst du vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer deines Freiwilligendienstes anfordern. Das Zeugnis wird einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt und beschreibt deine Tätigkeiten und Entwicklung während des FSJ. In das Zeugnis werden insbesondere auch berufsqualifizierende Merkmale des FSJ aufgenommen.