Der Landesarbeitskreis (LAK FSJ)
Der Landesarbeitskreis FSJ in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss von 38 FSJ Trägern. Gemeinsam wollen wir das FSJ als soziales Bildungsjahr im In- und Ausland für junge Menschen in Baden-Württemberg weiterentwickeln. Durch den Zusammenschluss fördern wir die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der Träger untereinander. Grundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz in der jeweils gültigen Fassung sowie die Fördergrundsätze und die Mindeststandards für das FSJ in Baden-Württemberg.
Darum sind wir FSJ-Einsatzstelle
Sie möchten FSJler:innen einsetzen?
Sehr gerne! Durch den Einsatz von Freiwilligen bewirken Sie viel Positives in Ihrer Einrichtung. Wenden Sie sich bitte direkt an einen FSJ-Träger, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten. Dort berät und informiert Sie eine Ansprechperson über die allgemeinen und trägerspezifischen Rahmenbedingungen. Sie erhalten dort auch die Formulare, mit denen Sie die Anerkennung als FSJ Einsatzstelle beantragen können.
Allgemeine Voraussetzungen
- Sie sind eine soziale, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Einrichtung
- Sie setzen die Freiwilligen für arbeitsmarktneutrale Hilfstätigkeiten ein
- Sie halten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ein
- Sie leiten die Freiwilligen fachlich an und sorgen für deren persönliche Betreuung
- Sie halten die FSJ-Mindestqualitätsstandards des Sozialministeriums und die Standards des jeweiligen Trägers ein
- Ihre Einrichtung ist in Baden-Württemberg